AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Fliesen Wollenweber – Inhaber: Julian Wollenweber

Gültig für Werkverträge, Badsanierungen, Fliesenarbeiten und handwerkliche Leistungen

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Werkleistungen der Firma Fliesen Wollenweber (Inhaber: Julian Wollenweber, Obernahmerland 1a, 58119 Hagen, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

  2. Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB) als auch an Unternehmer (§ 14 BGB). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  3. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

§ 2 Vertragsschluss & Kostenvoranschläge

  1. Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website (badsanierungen-hagen.de / fliesen-wollenweber.de) stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage durch den Kunden.

  2. Nach Kontaktaufnahme oder Aufmaß vor Ort erstellt der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag. An dieses Angebot hält sich der Auftragnehmer für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gebunden.

  3. Der Werkvertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.

  4. Kostenvoranschläge und online übermittelte Preiseinschätzungen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Leistungsumfang & Ausführung

  1. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung im Vertrag (z. B. Fliesenverlegung, Abbruch-, Trockenbau-, Abdichtungs- und Badsanierungsarbeiten).

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten fachkundige Subunternehmer oder Drittbetriebe (z. B. für Sanitär- oder Elektroarbeiten im Rahmen einer Komplettsanierung) einzuschalten.

  3. Geringfügige oder technisch bedingte Abweichungen im Material (z. B. Farb-, Struktur- oder Nuancenabweichungen bei Natursteinen, Keramik und Fliesen) sind handelsüblich und stellen keinen Mangel dar.

§ 4 Pflichten & Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baufeldgrenzen, Baustellenbereiche und Arbeitsräume zum vereinbarten Ausführungsbeginn frei zugänglich, geräumt und im baustellenfähigen Zustand sind.

  2. Der Auftraggeber stellt Strom und Wasser am Ausführungsort kostenfrei zur Verfügung.

  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf verborgene Strom-, Gas-, Wasser- oder sonstige Versorgungsleitungen sowie auf besondere statische oder bauliche Gegebenheiten hinzuweisen.

§ 5 Preise, Abschlagszahlungen & Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend dem Baufortschritt und der erbrachten Teilleistungen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen (§ 632a BGB).

  3. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen und Abschlagsrechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 6 Ausführungsfristen & Höhere Gewalt

  1. Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

  2. Verzögert sich die Ausführung durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. verspätete Materialauswahl, fehlende Baufeldfreigabe) oder durch Höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Streik, behördliche Anordnungen), verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen.

§ 7 Abnahme & Gefahrenübergang

  1. Nach Fertigstellung der Werkleistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald der Auftragnehmer ihn dazu auffordert.

  2. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

  3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk in Gebrauch nimmt (z. B. Nutzung des sanierten Badezimmers) oder wenn er die Abnahme nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

§ 8 Gewährleistung & Mängelrüge

  1. Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß § 634a BGB (bei Bauwerken 5 Jahre ab Abnahme).

  2. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel nach Abnahme unverzüglich in Textform anzuzeigen.

  3. Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung berechtigt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte und verbaute Materialien (soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks werden) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

  2. Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher im Rahmen der Angebotserstellung zur Verfügung gestellt.

§ 12 Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 13 Schlussbestimmungen & Anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers (Hagen).

  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: August 2026